Ausführlich

[592] Ausführlich, -er, -ste, adj. et adv. mit allen nothwendigen einzelnen Theilen versehen, in figürlicher Bedeutung. Ein ausführlicher Beweis, der alle Umstände, welche zu dem Beweise gehören, in sich fasset. Eine ausführliche Erzählung, wo kein nöthiger Umstand ausgelassen ist. Ein ausführlicher Begriff, in der Weltweisheit, wo die angegebenen Merkmahle zureichen, die Sache jederzeit von allen andern zu unterscheiden. Etwas ausführlich beweisen, beschreiben, erzählen u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 592-593.
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