Ausfündig

[593] Ausfündig, adv. welches nur mit dem Verbo machen gebraucht wird, und alsdann im Hochdeutschen gebräuchlicher ist, als das Verbum ausfinden. Etwas ausfündig machen, es nach angestelltem Suchen finden, entdecken. Man hat den Fremden nicht ausfündig machen können. Wir haben ein Mittel ausfündig gemacht.

Anm. Es ist nicht unmittelbar von dem Verbo ausfinden, sondern zunächst von dem veralteten Substantivo Ausfund, welches noch bey dem Tschudi Th. 2, S. 361, vorkommt, daher es billig mit einem ü geschrieben wird. Die meisten Sprachlehrer rechnen es zu denjenigen unabänderlichen Adjectiven, welche in der ersten und vierten Endung üblich sind; das heißt mit wenig Worten, es ist ein Adverbium, zumahl da es wohl mit einem Verbo, nie aber mit Substantiven verbunden wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 593.
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