Ausklatschen

[605] Ausklatschen, verb. reg. act. 1) Durch Händeklatschen beschimpfen, und gleichsam vertreiben. 2) Ausplaudern, ausschwatzen. Ein Geheimniß ausklatschen. 3) Aufhören zu klatschen, d.i. zu plaudern, als ein Neutrum mit haben. Wenn wirst du ausgeklatschet haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 605.
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