Ausklauben

[605] Ausklauben, verb. reg. act. 1) Klaubend, d.i. mit den vordersten zwey Fingern, auslesen. Erbsen, Linsen u.s.f. ausklauben, auslesen. Die Erze ausklauben, in den Bergwerken, sie auslesen. 2) Heraus klauben, doch nur in der figürlichen Bedeutung, durch das Nachdenken heraus bringen, ersinnen. Etwas Neues ausklauben.


Was besser Gottesdienst ist nirgend auszuklauben,

Für Gottes Ruhm zugleich und für der Menschen Glauben,

Opitz.


Anm. Im Hochdeutschen wird dieses Wort in der ersten Bedeutung sehr selten, in der zweyten aber nur in verächtlicher Bedeutung gebraucht. Im Oberdeutschen hingegen, wo es in beyden Bedeutungen üblich ist, hat es keinen niedrigen Nebenbegriff. Opitz muß bloß nach dieser Mundart beurtheilet werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 605.
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