Ausmahlen (2)

[617] 2. Ausmahlen, verb. reg. act. 1.* Von mahlen, so fern es signare bedeutet, an verschiedenen Orten, so viel, als auszeichnen, auslesen und zeichnen. Besonders gebraucht man dieses sonst veraltete Wort in einigen Gegenden von dem Zehenten: den Zehenten ausmahlen, daher derjenige, dem solches oblieget, auch der Zehentmahler genannt wird.

2. Von mahlen, so fern es pingere bedeutet. 1) Ein Gemählde vollenden, zur Vollkommenheit bringen. Die Landschaft ist noch nicht ausgemahlet. Ein ausgemahltes Porträt. 2) Völlig mit Farben bemahlen, illuminiren. Einen Kupferstich ausmahlen. Die Einbildungskraft mahlet die Gemählde aus, die der Verstand gezeichnet hat, Gell. 3) Inwendig bemahlen. Ein Zimmer ausmahlen lassen.

So auch die Ausmahlung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 617.
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