Ausmiethen

[619] * Ausmiethen, verb. reg. act. 1) Zur Miethe austhun, wofür man doch lieber vermiethen sagt. 2) Einen ausmiethen, ihn durch Erhöhung der Miethe vertreiben; ingleichen mehr Miethe biethen als ein anderer gibt, und ihn dadurch vertreiben. So auch die Ausmiethung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 619.
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