Auspauken

[620] Auspauken, verb. reg. act. mit Rührung einer Pauke, oder großen Trommel, aus einem Orte verweisen, welches an einigen Orten eine Strafe liederlicher Weibsbilder ist. Daher die Auspaukung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 620.
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