Auspfählen

[621] Auspfählen, verb. reg. act. inwendig mit Pfählen versehen. Ingleichen mit Pfählen bezeichnen. Ein Feld auspfählen. Daher die Auspfählung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 621.
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