Ausrauchern

[623] Ausrauchern, verb. reg. act. welches das Frequentativum des vorigen ist. 1) Inwendig beräuchern. Ein Zimmer ausräuchern. Ein Faß mit Wachholderbeeren ausräuchern. 2) Zur Genüge räuchern. Das Fleisch ist noch nicht ausgeräuchert. Gut ausgeräuchertes Fleisch. Daher die Ausräucherung, in der ersten Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 623.
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