Ausrichter, der

[627] Der Ausrichter, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher etwas ausrichtet, doch nur in einigen nicht überall üblichen Fällen. 1) In den Bergwerken, derjenige Arbeiter, der bey dem Ausfödern der Tonnen das Seil gehörig richtet. 2) Der Ausrichter eines Ganges, eben daselbst, der denselben entdeckt hat. 3) Dem die Ausrichtung, oder Vollziehung eines letzten Willens aufgetragen ist. Eines bessern Testamentes Ausrichter, Hebr. 7, 22. Dieser Gebrauch ist im Hochdeutschen veraltet, seitdem man an dem Lateinischen Executor mehr Geschmack gefunden hat. 4) In einigen Oberrheinischen Gegenden, besonders bey den Landsiedeleyen, bedeutet dieses Wort so viel als einen Lehnträger, weil seine vornehmste Pflicht ist, im Nahmen der Miterben eines Landsiedels die schuldigen Zinsen und Pachtgelder auszurichten, d.i. zu bezahlen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 627.
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