Ausschänden

[631] Ausschänden, verb. reg. act. Jemanden ausschänden, ihm schimpfliche und niedrige Vorwürfe machen, im gemeinen Leben;[631] wofür, in niedrigern Sprecharten auch wohl ausschändiren gehört wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 631-632.
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