Ausschneiden

[638] Ausschneiden, verb. irreg. act. S. Schneiden. 1) Heraus schneiden. Einem die Zunge ausschneiden. Ein Blatt ausschneiden, aus einem Buche. Ingleichen metonymisch. Ein Kalb ausschneiden, es castriren, in der Landwirthschaft. Die Bäume ausschneiden, bey den Gärtnern, ihnen die unnöthigen[638] Zweige benehmen. S. Ausschneiteln. 2) Nach einer gewissen Figur schneiden. In Papier ausschneiden. Blumen, Früchte ausschneiden. Einen Kragen rund ausschneiden. Ein ausgeschnittener Kragen. Die Absätze ausschneiden, bey den Schustern, den hölzernen Absätzen durch Beschneiden die gehörige Gestalt geben. 3) Gewirkte oder gewebte Waaren ellenweise verkaufen, weil sie alsdann abgeschnitten werden müssen. Tücher, Seidenzeuge u.s.f. ausschneiden. S. Ausschnitt. Auch die Bäcker pflegen zuweilen das Brot auszuschneiden, wenn sie abgeschnittene Stücke nach Pfennigen verkaufen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 638-639.
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