Außerordentlich

[648] Außerordentlich, -er, -ste, adj. et adv. 1) Was außer der gewöhnlichen Ordnung geschiehet. Jemanden außerordentlich aufrufen. Ein außerordentlicher Gesandter, der nur in besondern Fällen geschickt wird, und mehr ist als ein ordentlicher. Ein außerordentlicher Professor, der noch nicht in die geschlossene Zahl besoldeter Professoren aufgenommen ist, und daher weniger ist, als ein ordentlicher. 2) In weiterer Bedeutung, für ungewöhnlich. Außerordentlich groß, klein u.s.f. Ein außerordentlicher Mensch, der ungewöhnliche Eigenschaften, so wohl[648] im guten als bösen Verstande besitzet. Das ist ganz etwas außerordentliches, außerordentlich Schönes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 648-649.
Lizenz:
Faksimiles:
648 | 649
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika