Aussprechen

[653] Aussprếchen, verb. irreg. act. S. Sprechen. 1) Durch vernehmliche Töne ausdrücken. Ein Wort nicht recht aussprechen. In engerer Bedeutung, 2) durch Worte völlig ausdrucken. Seine Wohlthaten lassen sich nicht aussprechen. Auch in der Wapenkunst bedeutet, ein Wapen aussprechen, dessen Farben durch Worte ausdrucken, es blasoniren. 3) In noch engerer Bedeutung, einen Ausspruch thun, ein Urtheil fällen. Der Richter hat für ihn ausgesprochen. In dem Salzwerke zu Halle bedeutet dieses Wort auch feyerlich bestimmen, beschließen. Ein kaltes Lager aussprechen. Drey oder vier Tage aussprechen, in der künftigen Woche zu sieden beschließen.

Anm. Das Substantiv die Aussprechung wird für die Verrichtung des Aussprechens, besonders in der Wapenkunst gebraucht. S. auch Aussprache und Ausspruch. Das Nieders. utspreken hat über dieß noch die Bedeutung des Versprechens, promittere, ingleichen des Ausnehmens, eine Ausnahme machen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 653.
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