Ausspruch, der

[654] Der Aussprúch, des -es, plur. die -sprüche, was ausgesprochen wird, doch nur in engerer Bedeutung, ein mit Worten ausgedruckter Satz. Der Ausspruch des Orakels. Ein göttlicher Ausspruch. In noch engerer Bedeutung, ein Urtheil, besonders eines Richters. Ich überlasse es deinem Ausspruche, lasse es auf deinen Ausspruch ankommen. Einen Ausspruch thun, fällen. Die Sache beruhet nur noch auf den Ausspruch[654] des Richters; welcher gerichtliche Ausspruch im gemeinen Leben auch nur ein Spruch genannt wird.

Anm. In einigen Niedersächsischen Gegenden, besonders in Hamburg und Lübeck, bedeutet Ausspruch auch die Abtheilung der Ältern mit ihren Kindern. Einen Ausspruch thun, die Kinder abtheilen. Ja ein solcher ausgeschiedener Theil wird auch zuweilen selbst ein Ausspruch genannt. In der Mark Brandenburg ist der Ausspruch ein jedes Geld, welches jemanden in einem Testamente vermacht wird; das Erbgeld, die Ausmachung. S. auch Aussagen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 654-655.
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