Ausüben

[665] Ausüben, verb. reg. act. 1) Sehr üben, durch Übung vollkommener machen. Seinen Verstand ausüben. Im Hochdeutschen ist diese Bedeutung selten, im Oberdeutschen aber ist sie häufiger.


Denn du hast mich gelehrt und ausgeübt,

Opitz. Ps. 119, 51.


Und an einem andern Orte sagt eben derselbe von der Tugend:


Sie ist wohl ausgeübt, sich hoch empor zu schwingen.


2) In die Übung bringen, thätig machen. Eine Kunst, eine Wissenschaft ausüben. Ingleichen 3) in weiterer Bedeutung, begehen, aber gemeiniglich nur im nachtheiligen Verstande. Rache an jemanden ausüben. Viele Grausamkeiten, Schandthaten, Verbrechen ausüben. Daher die Ausübung. Etwas in Ausübung bringen, in der zweyten Bedeutung, eine erkannte Wahrheit thätig machen. S. Üben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 665.
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