Auswèndig

[668] Auswèndig, adj. et adv. von dem ungewöhnlichen Verbo auswenden. 1) Dem Orte nach, was sich außen an einer Sache befindet, nach außen zu gewandt ist; im Gegensatze dessen, was inwendig ist. Die auswendige Seite. Auswendig siehet es weiß, inwendig aber schwarz aus. In der edlern Schreibart gebraucht man für dieses Wort lieber das Adjectiv äußere, oder das Adverbium von außen. 2) Figürlich, aus dem Gedächtnisse, außer dem Buche, in welcher Bedeutung es als ein Adverbium gebraucht wird. Etwas auswendig können oder wissen. Etwas auswendig lernen.

Anm. Uzzeneuuendiun kommt schon in der alten Urkunde der Könige Ludwig und Lothar vom Jahre 810 vor, bedeutet daselbst aber außerhalb. In Oberdeutschland wird es noch jetzt für auswärtig gebraucht, z.B. ein auswendiger Mann, ein Ausländer. In der zweyten Bedeutung gebraucht Kero dafür herzlihho, wo aber im Lat. ex corde steht, und Ottfried uzana.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 668.
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