Āuswischen

[670] Āuswíschen, verb. reg. act. 1) Inwendig wischen und dadurch reinigen. Ein Gefäß auswischen. Sich die Augen auswischen. Einem die Augen auswischen, ihn mit seinem Schaden klug machen. 2) Durch Wischen unkenntlich machen. Etwas Geschriebenes, ein Wort, eine Zahl auswischen. Daher die Auswischung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 670.
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