Bauermeister, der

[756] Der Bauermeister, des -s, plur. ut nom. sing. 1) * So fern Bauer ehedem auch den Einwohner einer Stadt bedeutete, bezeichnete dieses Wort ehedem auch einen Bürgermeister. In Bremen ist Bauermeister noch jetzt ein Bedienter des Stadtrathes, der Acht geben muß, daß niemand in der Stadt wohne, der nicht das Bürgerrecht hat. S. Bauer 1. 2) Der den Bauern in einem Dorfe vorgesetzet ist. In diesem Verstande ist Bauermeister im Chur-Braunschweigischen so viel als ein Schulze oder Dorfrichter, an andern Orten aber so viel als in Thüringen ein Heimbürge, oder ein Syndicus der Dorfschaft.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 756.
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