Bediente, der

[781] Der Bediente, des -n, plur. die -n, der jemanden bedient ist, demselben um Lohn Dienste leistet; so wohl 1) niedrige häusliche Dienste, in welcher Bedeutung auch das Fämin. die Bediente, (nicht Bedientinn,) als ein höflicher Ausdruck für eine Magd gebraucht[781] wird; als auch 2) der ein Amt bedient, oder verwaltet, ein Beamter; in welcher Bedeutung dieses Wort in dem weiblichen Geschlechte nicht üblich ist, auch größten Theils nur in Zusammensetzungen vorkommt; z.B. ein Kriegsbedienter, Civil-Bedienter, Accis-Bedienter, Postbedienter u.s.f. der ein Amt bey der Armee, in dem Civil-Staate, bey der Accisse, bey dem Postwesen u.s.f. bedienet.

Anm. Man hat dieses Wort getadelt und behauptet, daß ein Bedienter nur in der passiven Form jemanden bedeuten könne, der von andern bedienet wird, aber nicht selbst dienet. Allein die heutige Bedeutung des Wortes ein Bedienter gründet sich auf die R.A. einem bedient seyn, und diese ist wohl eben so richtig, als einem zugethan, verbunden, verpflichtet, auf etwas bedacht seyn u.s.f. Der Irrthum rühret von dem irrigen Begriffe her, den alle unsere Sprachlehrer von dem Participiis der vergangenen Zeit haben, die schlechterdings nur dem Passivo zukommen sollen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 781-782.
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