Bedünken

[783] Bedünken, verb. reg. impers. welches mit der vierten Endung der Person für scheinen gebraucht wird, das Urtheil auszudrucken, welches man auf Veranlassung der Sinne von einer Sache fället. Mich bedünkt, es sey schon spät. Er ist, wie mich bedünkt, ein rechtschaffener Mann.


So wird die Vorsicht uns weise, der Himmel uns gnädig bedünken,

Kleist.


Sich bedünken lassen, dafür halten, der Meinung seyn. Auch der Infinitiv wird zuweilen, am häufigsten aber in der Sprache der Kanzelleyen, als ein Hauptwort für Gutachten, Meinung, wahrscheinliches Urtheil gebraucht. Nach meinem Bedünken. Das ist, meines Bedünkens, sehr unrichtig. Gleichwohl geben sie ihm, meines Bedünkens, nichts nach.


Doch soll ich anders sagen, was mein Bedünken ist,

Opitz.


Anm. Ehedem war für dieses Zeitwort in der Oberdeutschen Mundart auch bedäuchten üblich, welches noch bey dem Hans Sachs vorkommt; z.B. als mich bedäucht. Allein im Hochdeutschen ist solches veraltet, und selbst bedünken scheint immer mehr aus dem Gebrauche zu kommen. S. Dünken.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 783.
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