Befehlshaber, der

[790] Der Befêhlshaber, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der von einem andern Befehl oder Auftrag in einer Sache hat, ein Gevollmächtigter, in welcher Bedeutung es aber nur im Oberdeutschen üblich ist. 2) Der andern zu befehlen hat, besonders von einem Vorgesetzten bey der Armee. Der Befehlshaber eines Kriegesheeres, eines Regimentes; in welcher Bedeutung dieses Wort schon Nehem. 11, 24 vorkommt. Daher befehlshaberisch, im Scherze für gebietherisch, auf eine befehlende Art. Das klingt sehr befehlshaberisch, Weiße.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 790.
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