Befreyen

[795] Befreyen, verb. reg. act. frey machen, so wohl von einem physischen, als moralischen Übel, und mit den Vorwörtern von und aus. Jemanden aus dem Gefängnisse, aus einer großen Noth, aus einer augenscheinlichen Gefahr befreyen. Ein Land von Räubern, seinen Freund von einer Gefahr, von den Schulden, von dem Kummer, von der Furcht befreyen. Die Stadt von der Belagerung, ein Haus von dem Brande, einen Missethäter von der Schande befreyen. Oft auch absolute, besonders von öffentlichen Abgaben befreyen, oder gewisse Freyheiten ertheilen. Eine Stadt, einen Ort befreyen, ihm gewisse Freyheiten ertheilen; ein befreyeter, privilegirter, Ort. Daher die Befreyung, so wohl von der Handlung des Befreyens, als auch zuweilen von einem befreyeten Orte, wofür man ehedem auch die Freyung sagte, und endlich auch für Freyheit, das Privilegium.

Anm. In den mit der Deutschen verwandten Sprachen ist das einfache freyen, Angels. frian, Schwed. frya, Engl. to free, für befreyen üblich. Auch im Deutschen gebrauchte man ehedem freyen so. Der Gebrauch mit der zweyten Endung, z.B.


Meine Hülf ist schon vorhanden,

Sie befreyt dich aller Noth,

Gryph.


ist im Hochdeutschen veraltet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 795.
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