Begängniß, das

[796] Das Begängniß, des -sses, plur. die -sse, das feyerliche Begehen einer Sache, in welchem Verstande dieses Wort nur noch von der feyerlichen Beerdigung eines Verstorbenen gebraucht wird; ein Leichenbegängniß. S. dieses Wort. Ehedem sagte man auch das Begängniß eines Festes, eines Geburtstages u.s.f. Das Begängniß der Todten, Bar. 6, 31 ist im Hochdeutschen eben so ungewöhnlich. S. Begehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 796.
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