Begütern

[808] Begütern, verb. reg. act. mit Gütern, d.i. zeitlichem Vermögen versehen. Gott begütert einen mehr als den andern. Am häufigsten ist das Participium der vergangenen Zeit üblich. Begütert seyn, mit Gütern oder liegenden Gründen angesessen seyn. Ingleichen in weiterer Bedeutung, ein begüterter Mann, der so viel zeitliches Vermögen besitzet, daß er nicht nur seine völlige Bequemlichkeit, sondern auch einigen Überfluß hat. Zuweilen kommt auch das Hauptwort die Begüterung in der ersten Bedeutung des Participii vor. Die unmittelbare Begüterung war ehedem ein nothwendiges Stück der Reichsstandschaft.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 808.
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