Behändigen

[811] Behändigen, verb. reg. act. einhändigen, übergeben. Einem etwas behändigen. In einigen Gegenden bedeutet dieses Wort auch so viel als belehnen, und Behändigungsgüter sind in Westphalen eine Art von Kurmeden oder Erbzinsgütern, welche auf eine Hand oder auf zwey Hände, d.i. Lebenszeiten, eingegeben werden. Behanden ist für behändigen noch hin und wieder üblich, und ehedem wurde auch das einfache handen in dieser Bedeutung gebraucht. Indessen spottet noch Luther in der Vorrede zum ersten Theile des alten Testamentes von 1524 sehr nachdrücklich über die neuen Wörter behändigen und beherzigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 811.
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