Behaupten

[812] Behaupten, verb. reg. act. 1) Fortfahren zu bejahen, es mag nun solches mit Gründen geschehen oder nicht. Eine Meinung behaupten. Er behauptet immer das Widerspiel. Ingleichen oft auch so viel als versichern. Man will für gewiß behaupten, daß u.s.f. 2) Sich in dem Besitze einer Sache erhalten. Eine eroberte Festung behaupten. Wer hat den Platz behauptet? d.i. gesieget. Sein Recht, sein Ansehen behaupten. Er kann das Gut nicht behaupten. So auch die Behauptung. Anm. Wenn man dieses Zeitwort von Haupt herleitet, so ist die Figur in demselben ein wenig dunkel, man mag es nun durch den Urheber einer Meinung, oder für das Erste, Oberste erklären. Für behaupten war ehedem behaben und beheben üblich. Wer die mehrer Folge hat, der hat sein Urtheil behebt,[812] Schwabensp. Kap. 107. Wenn du das Land behabest, in einer alten Übersetzung der Bibel von 1433. Bey den Schwäbischen Dichtern kommt behaben mehrmals für fest halten vor; z.B. ein nagel behabt ein eisen. Man kann daher behaupten füglicher als das Intensivum von behaben ansehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 812-813.
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