Behörig

[816] Behörig, adj. et adv. gleichfalls am häufigsten in der Oberdeutschen und Niedersächsischen Mundart, für gehörig, was sich gehöret, oder geziemet. Der behörige Ort. Sich behörig betragen. Die Sache ist behörig angebracht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 816.
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