Bejahen

[817] Bejahen, verb. reg. act. Ja zu etwas sagen, mit Ja beantworten, im Gegensatze des Verneinens. Eine Sache bejahen. Der eine bejahet es, der andere verneinet es. In etwas weiterem Verstande bedeutet dieses Wort auch oft, so wohl im gemeinen Leben, als in der Logik, einem Subjecte ein Prädicat beylegen, wenn gleich das Wörtchen Ja nicht ausdrücklich in demselben vorkommt. So ist z.B. der Satz: Gott ist gerecht, ein bejahender Satz, oder ein bejahendes Urtheil, indem das Prädicat gerecht seyn, dem Subjecte Gott beygeleget oder zugeschrieben wird. So auch die Bejahung.

Anm. Bejahen in der Alemannischen Mundart auch bejatzen, Schwed. bejaka, Dän. bejan, ist ein sehr altes Wort, welches ehedem nicht nur bejahen, sondern auch bekennen bedeutete. In diesem Verstande kommt bijehan und bijahin schon bey dem Tatian, noch früher aber das einfache gihan, gihun oder jehen, für bekennen vor. S. Ja und Beichten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 817.
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