Beicht, die

[818] Die Beicht, plur. doch nur von mehrern Formeln, die -en, das Bekenntniß seiner Sünden, besonders vor dem Genusse des heil. Abendmahles. Seine Beicht thun, oder ablegen. Zur Beicht gehen. Beicht sitzen, in dem Beichtstuhle sitzen, um die Beicht anderer anzuhören. Einem Beicht hören, oder einem Beicht sitzen, dessen Beicht anhören.


Dem Priester nur geziemt, daß er euch Beichte sitzt,

Haged.


Lange Beichten, lange Beichtformeln.

Anm. Die Beicht, Nieders. Bicht, Bigt, Schwed. Bikt, Dän. Bigt, bey dem Kero Pigiht, bey dem Ottfried Bigihti, bey dem Isidor Vbijithi, bey dem Notker Gejiht und Piuht, in Oberschwaben noch jetzt Buicht, im Osnabrückischen Begicht, bedeutete ehedem ein jedes, besonders feyerliches Bekenntniß, in welcher Bedeutung auch das einfache Gicht und Gigt vor nicht langer Zeit noch in Niedersachsen üblich war. Jetzt wird Beicht nur noch im kirchlichen Verstande gebraucht. S. das folgende und Urgicht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 818.
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