Beichten

[818] Beichten, verb. reg. act. seine Sünden dem Geistlichen bekennen, besonders vor dem Genusse des heil. Abendmahles. Einem beichten, vor ihm seine Beicht ablegen. Seine Sünden beichten. Im gemeinen Leben wird dieses Wort auch zuweilen noch in seiner alten Bedeutung für bekennen, gestehen, gebraucht. Er will noch nicht beichten. Er wird schon beichten müssen, man wird ihm schon zum Geständnisse der Wahrheit bringen.

Anm. Man hatte ehedem ein altes Verbum, welches gehan, gahan, jihan hieß, nicht nur bekennen, sondern auch überhaupt sagen und sprechen bedeutete, und von dem Kero an bis auf den ehrlichen Hans Sachs in der Oberdeutschen Mundart angetroffen wird; z.B.


Des mag ich mich ye wol iehen

Unschuldig und alls wandels frey,

Theuerd. Kap. 46.


Selbst Opitz gebraucht noch verjähen für erzählen:


Dieß pflag man weit und breit

Von Momus und von ihr vorweilen zu verjähen.


Von diesem gehen hatte man hernach das Intensivum gichten, welches als ein Neutrum nicht nur sagen, sprechen, bekennen, sondern auch active, peinlich befragen bedeutete.


Menigklich euch deßhalb Lob gicht,

Theuerd. Kap. 95.


Wie denn das alte Sprüchwort gicht,

Hans Sachs.


[818] Aus diesem gichten entstand nun durch Vorsetzung der Sylbe be- das Activum begichten, und zusammen gezogen beichten, welches heut zu Tage nur noch im kirchlichen Verstande gebraucht wird. S. auch Bejahen und Ja.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 818-819.
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