Bekennen

[830] Bekênnen, verb. irreg. act. S. Kennen. 1) Bekannt machen, in welcher Bedeutung dieses Wort nur im biblischen und theologischen Verstande üblich ist. Gottes Nahmen bekennen. Christum bekennen. 2) Gestehen, besonders von Vergehungen und Verbrechen. Seine Sünden bekennen. Er hat den Diebstahl bereits bekannt. Der Verbrecher will noch nicht bekennen. Auf jemanden bekennen, ihn als den Urheber oder Mitschuldigen eines Verbrechens angeben. In weiterer Bedeutung auch im gleichgültigen oder guten Verstande. Auch ihre Feinde bekennen ihre Unschuld. Sich zu einer That bekennen, gestehen, daß man sie begangen habe. Er will sich nicht zu dem Kinde bekennen, nicht gestehen, daß er dessen Vater sey. 3) Sich zu einer Sache bekennen, seine Verbindung mit derselben nicht läugnen, ingleichen überhaupt, derselben zugethan seyn. Er bekennet sich zur evangelischen Religion, ist derselben zugethan. Sich zu einer Kunst bekennen, dieselbe üben. 4) Farbe bekennen, im Kartenspiele, Blätter von eben derselben Farbe zuwerfen.

Anm. Willeram gebraucht bekennen schon in der heutigen Bedeutung. Bey den ältern Schriftstellern kommt verjehen in derselben vor. Außer dem bedeutete bekennen ehedem auch, 1) Erkennen, denn so gebrauchen der Übersetzer Isidors und Notker dieses Zeitwort. 2) Wissen, welche Bedeutung in dem alten Gedichte auf den heil. Anno vorkommt. 3) Bestätigen. Unde bechante uns unsere Rähte, in dem Augsburgischen Stadtrechte von 1276. 4) Kennen. Mich bekennen noch di lute, bey einem der Schwäbischen Dichter. Diese Bedeutung ist noch in bekannt übrig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 830.
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