Bekräftigen

[835] Bekräftigen, verb. reg. act. Kraft geben, mit Kraft versehen. 1) * In eigentlicher Bedeutung. Und die bebenden Knie hast du bekräftiget, Hiob 4, 4. Diese Bedeutung ist im Hochdeutschen ungewöhnlich, daher es in des Hrn. Hofr. Michaelis Übersetzung dafür heißt: und die sinkenden Knie machtest du straff. 2) * Dauerhaft machen. Und Salomo ward in seinem Reich bekräftiget, 2 Chron. Auch diese Bedeutung ist höchstens nur[835] noch in biblischen Ausdrücken üblich. 3) Bestätigen. Eine Schrift, einen Vertrag bekräftigen, ihm durch die Unterschrift ihre völlige Kraft geben. Eines Aussage bekräftigen, ihre Wahrheit durch sein Zeugniß bestätigen. Etwas mit einem Eide bekräftigen. Daher die Bekräftigung.

Anm. Bekräften ist geleichfalls nur noch im Oberdeutschen üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 835-836.
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