Beläuten

[840] Beläuten, verb. reg. act. über etwas läuten, im gemeinen Leben. Eine Leiche, einen Sieg, ein Freudenfest beläuten. Das Gericht beläuten, an einigen Orten, die Hegung des Halsgerichtes durch Läuten ankündigen. Daher die Beläutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 840.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: