Beleidigen

[842] Beleidigen, verb. reg. act. ein Leid zufügen, doch nur in engerer Bedeutung, wider seine Pflichten gegen jemanden handeln; besonders wenn dadurch eine unangenehme Empfindung bey dem andern erwecket wird. Gott, seinen Nächsten beleidigen. Jemanden mit Worten beleidigen. Worin habe ich dich beleidiget? Keusche Ohren durch unanständige Scherze beleidigen. Beleidigende Ausdrücke, Scherze. Sich durch etwas beleidigt finden, für beleidigt halten. Der beleidigte Theil, die Person, oder die Personen, welche beleidiget worden. Das Laster der beleidigten Majestät. S. Majestät. Daher der Beleidiger, des -s, plur. ut nom. sing. und die Beleidigung, plur. die -en, so wohl für die Handlung des Beleidigens, als auch die Sache, womit man jemanden beleidiget. Eine schwere gröbliche Beleidigung.

Anm. Dieses Zeitwort ist von leiden, so fern solches ehedem active verletzen, Leid zufügen bedeutete. Beleiden kommt noch bey dem Opitz, und zwar in der allgemeinen Bedeutung für verletzen vor:


Daß dich ja nimmermehr der Sonnen heißer Schein,

Noch deine klare Bach, was trübes mag beleiden.


Eben diese Bedeutung hat auch Beleidigung, Apost. 27, 10. Die Frequentativa leidigen und keleidigen finden sich schon bey dem Notker. So fern leiden ein Neutrum ist, bedeutete beleidigen im Nieders. ehedem auch Leid tragen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 842.
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