Beleuchten

[842] Beleuchten, verb. reg. act. 1) Hell machen, erleuchten. Die Sonne beleuchtet die Erde. Ein Zimmer, ein Gerüst, einen Garten beleuchten. 2) Mit Vorhaltung des Lichtes hell machen, um etwas zu suchen, oder zu untersuchen. Jemanden beleuchten. Eine Sache von allen Seiten beleuchten. Ingleichen figürlich, für prüfen, untersuchen. Einen Satz, einen Ausspruch, eine Stelle in einem Buche beleuchten. So auch die Beleuchtung, welches zuweilen aber auch dasjenige, womit ein Ort erleuchtet wird, als Lampen, Lichter u.s.f. ausdruckt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 842.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: