Belohnen

[845] Belohnen, verb. reg. act. 1) Für eine gute Handlung freywillig Gutes erweisen. Gott belohnt tugendhafte Handlungen auch noch in diesem Leben. Jemanden für seine Redlichkeit belohnen. Ich habe ihm seine Mühwaltung reichlich belohnet, oder ich habe ihn für seine Mühwaltung u.s.f. Es belohnet die Mühe nicht, sich lange bey dieser Sache aufzuhalten. Wie reichlich belohnet mir dieser Augenblick ihre lange Abwesenheit! den in ihrer Abwesenheit erduldeten Kummer, Weiße. 2) Figürlich, bestrafen, den verdienten Lohn ertheilen. So ward ihm seine Untreue belohnet. Er ist für sein Verbrechen mit dem Schwerte belohnet worden.

Anm. Belohnen bedeutet vermöge der Zusammensetzung eigentlich den Lohn ertheilen; wenn es also am häufigsten nur von der freywilligen Belohnung einer guten Handlung gebraucht wird, so rühret solches bloß von dem Gebrauche her. Dienstbothen, Arbeiter u.s.f. werden gelohnet, oder bekommen ihren Lohn; haben sie sich vorzüglich gut gehalten, so werden sie noch über dieß belohnet. Auch wenn sich die Belohnung auf einen wirklichen Verdienst beziehet, wird dieses Wort zuweilen gebraucht, den unangenehmen Nebenbegriff des Wortes Lohn und lohnen zu vermeiden, besonders wenn man freywillig mehr gibt, als der Belohnte fordern kann. So belohnet man Sachwalter, Ärzte, Geistliche u.s.f. für ihre Bemühung. Wenn aber belohnen zuweilen für bestrafen gebraucht wird, so tritt es wieder in seine eigenthümliche Bedeutung zurück. S. Lohn.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 845.
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