Bemahlen

[846] Bemahlen, verb. reg. act. 1) Von Mahl, signum, mit einem Mahle oder Zeichen bemerken, bey den Jägern. Einen Ort bemahlen, zeichnen. 2) Von mahlen, pingere, mit gemahlten Figuren bedecken. Sich im Gesichte bemahlen. Die Wände[846] mit Landschaften bemahlen lassen. 3) * Von mahlen, molere, da es denn zugleich im Participio bemahlen hat, ist ein bemahlnes Land in den Marschländern, ein durch Mühlen oder andere Wasser-Maschinen ausgetrocknetes Land. 4) Bey den Jägern bedeutet bemahlen, mit seinem Kothe besudeln, beschmeißen, von Vögeln; wo es von bemakeln zusammen gezogen zu seyn scheinet. Daher die Bemahlung, in der ersten Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 846-847.
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