Bemeiern

[847] Bemeiern, verb. reg. act. mit einem Meier versehen, in einigen Niedersächsischen und Niederrheinischen Gegenden. Ein Gut, einen Hof bemeiern. Ingleichen mit einem Meiergute versehen. Jemanden bemeiern. So auch die Bemeierung. S. Meier.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 847.
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