Bepfählen

[853] Bepfählen, verb. reg. act. mit Pfählen versehen, Nieders. bepaalen. Einen Weinberg bepfählen. Den Wein bepfählen, ihn mit Pfählen bestecken. Daher die Bepfählung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 853.
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