Berühmt

[888] Berühmt, -er, -este, adj. et adv. welches eigentlich das Participium der vergangenen Zeit des vorigen Verbi ist, so fern dasselbe rühmen, sehr rühmen bedeutet haben mag, Ruhm habend, rühmlich bekannt. Ein berühmter Mann. Ein berühmtes Buch. Eine berühmte That. Er ist sehr berühmt. Sich berühmt machen. Berühmt werden. Hochberühmt, weltberühmt, einen hohen Grad des Ruhmes auszudrucken. Für berühmt ist im Oberdeutschen auch verrühmt üblich. Das Substantivum, die Berühmtheit, ist wenig gebräuchlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 888.
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