Besagen

[889] Besagen, verb. reg. act. welches im Oberdeutschen einheimisch ist, aber doch auch in einigen Bedeutungen im Hochdeutschen, und besonders in der Gerichts- und Kanzelleysprache üblich geworden ist. 1) Für sagen, Erwähnung thun, melden. Dein Buch besagt von mir, Opitz. Der Brief besagt ein mehreres, Weiße. Der Titel besagt alles, was im Buche enthalten ist. Auf besagte Weise. Besagter Maßen. Ingleichen für bezeugen, ausweisen. Die Rechnung wird es deutlich besagen. Das besagt die Unterschrift zur Genüge, Weiße. 2) * Für anklagen; daher die Besagung, die Klage, und der Besager, der Kläger; welche Bedeutung aber im Hochdeutschen eben so unbekannt ist, als die, nach welcher dieses Zeitwort, 3) * im Oberdeutschen auch für verrathen gebraucht wird. Du hast mich besagt. Ein Schalk besagt den andern nicht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 889.
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