Bescheid, der

[893] Der Bescheid, des -es, plur. die -e, ein Wort, welches nach der verschiedenen Bedeutung der Zeitwörter bescheiden und scheiden auch einen verschiedenen Verstand hat, in den meisten Fällen aber nur in den gemeinen Sprecharten üblich ist.

1. Ein beschiedener, d.i. jemanden bestimmter Theil; ohne Plural. In dieser größten Theils veralteten Bedeutung heißt Bescheid und Abhandlung an einigen Orten noch so viel, als der einer weiblichen Person aus einem Lehen oder aus einer Erbschaft gehörige bestimmte Theil. Auch bey einem Schmause der Handwerksleute wird der einem jeden gehörige Theil von den Speisen, der auch den Abwesenden nach Hause geschickt wird, zuweilen ein Bescheid, noch öfter aber ein Bescheidessen oder bescheiden Essen genannt.

2. Antwort, im gemeinen Leben. Bescheid bekommen. Einen guten Bescheid geben.


Mit wie viel Seufzern er dir den Bescheid gegeben,

Schlegel.


Bescheide sonder Licht, die Kindern gnügen werden,

Less.


3. Besonders die Antwort, der Ausspruch eines Richters auf einseitiges Ersuchen einer Partey. S. auch Abschied. Einen Bescheid geben, ertheilen. An einigen Orten auch wohl ein Urtheil, in den Bergwerken ein Schied, Weisung. Daß das Nieders. scheden ehedem auch urtheilen bedeutet habe, erhellet theils aus dem Wachter, theils aber auch aus Herrn Ölrichs Glossar. ad Statuta Bremens.

4. Ingleichen Erwiederung im Trunke, in der niedrigen Sprechart; ohne Artikel und ohne Plural. Einen Bescheid thun, den zugebrachten Trunk zu sich nehmen, im Schwed. göra besked.


Weil keiner so im Trunk Bescheid und Wunder that,

Haged.


[893] Der Herr, (hier fällt die Göttinn ein,)

Hat warlich aus der Purpurflasche

Bescheid gethan,

Wiel


Dieser Gebrauch läßt sich aus dem Begriffe einer Antwort sehr ungezwungen erklären, daher man nicht nöthig hat, ihn mit Wachtern als eine Nachahmung des Ital. Fare raggione und Franz. Fairc raison anzusehen.

5. Kenntniß, Wissenschaft, gleichfalls im niedrigen Umgange, besonders Niedersachsens; ohne Artikel und nur mit dem Verbo wissen. Er weiß mit der Sache guten Bescheid, er weiß mit derselben gut umzugehen, Rede und Antwort davon zu geben. Er weiß in vielen Familien Bescheid, er hat Kenntniß von deselben. Ich weiß an diesem Orte nicht Bescheid, ich bin hier nicht bekannt, weiß mich hier nicht zu finden. Im Niedersächs. Scheed.

Anm. Veraltete Bedeutungen dieses Wortes sind. 1) Abrede, Bedingung eines Vertrages, wovon in dem Bremisch-Nieders. Wörterbuche ein Beyspiel aus Renners Chron. vorkommt. 2) Vernunft, Überlegung, Bescheidenheit, Franz. Discretion, Angels. Scad, Gescead, wie aus eben diesem Wörterbuche erhellet. 3) Befehl, z.B. in dem Theuerd. Kap. 45. S. Scheiden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 893-894.
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