Beschießen

[898] Beschießen, verb. irreg. act. S. Schießen. 1) Auf etwas schießen. Einen Harnisch beschießen, in den Gewehr- Fabriken, ihn mit einem Schusse probiren. Besonders, mehrmahls auf etwas schießen. Einen Haufen Wildbret beschießen, bey den Jägern, oft unter denselben schießen, und ihn dadurch scheu machen. Eine Stadt, eine Festung, ein Schloß, ein Lager beschießen, mit[898] dem groben Geschütze darauf schießen. 2) Aus etwas schießen, mit einem Schusse probiren. So werden in den Gewehr-Fabriken die Feuerröhre beschossen, wenn zur Probe aus denselben geschossen wird. Daher die Beschießhütte, wo die Röhre probiret und hernach gezeichnet werden; der Beschießmeister, der Vorgesetzte, der solches verrichtet; die Beschießordnung, die obrigkeitliche Vorschrift, die dabey zu befolgen ist; das Beschießzeichen, welches nach dem Beschießen auf die Röhre geschlagen wird.

So auch die Beschießung, in beyden Bedeutungen.

Anm. Beschießen für ergeben, eintragen, Nutzen bringen, es wird nicht viel beschießen, ist nur noch in einigen Oberdeutschen Gegenden üblich. Einen großen Herren beschießen, ihm zu Ehren das Geschütz lösen, ist im Hochdeutschen gleichfalls ungewöhnlich. Ein Zimmer beschießen, ausdielen, mit Bretern belegen, ist nach dem Nieders. wo bescheren gleichfalls diese Bedeutung hat. S. Schießen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 898-899.
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