Beschwèren

[908] Beschwèren, verb. reg. act. schwer machen, mit einer Last belegen. 1. Eigentlich. Die Wage ist zu sehr beschwert. Ingleichen, schwer fallen, drücken. Das Gepäck beschweret die Kutsche. Und in weiterer Bedeutung. Krebse, rohe Speisen beschweren den Magen, sind schwer zu verdauen, und verursachen daher Beschwerden oder unangenehme Empfindungen. 2. Figürlich. 1) Mit einer lästigen Verbindlichkeit belegen. Das Volk mit Steuern und Gaben, die Unterthanen mit Frohnen beschweren. Das Reich mit Zöllen beschweren. Diese Waare ist mit zu vielen Abgaben beschweret. Ingleichen, beschwerlich fallen. Jemanden mit seinem Besuche beschweren.[908] 2) Unangenehme Empfindungen verursachen, welche Bedeutung aber im Hochdeutschen veraltet ist. 3) Sich über etwas beschweren, das Gefühl der unangenehmen Empfindung durch Worte äußern. Sich über Leibesschmerzen beschweren. Sich bey der Obrigkeit, dem Richter beschweren. Man hat sich gar sehr über dich beschweret.

So auch die Beschwerung, in allen obigen Bedeutungen, die letzte ausgenommen, so wohl von der Handlung des Beschwerens, als auch von Beschwerden, d.i. Krankheiten des Leibes, Magenbeschwerungen, Hauptbeschwerungen, Mutterbeschwerungen, Steinbeschwerungen u.s.f. in welcher Bedeutung der Plural am üblichsten ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 908-909.
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