Besètzen

[911] Besètzen, verb. reg. act. was zu einer Sache gehöret, in, auf oder an dieselbe setzen, in verschiedenen Bedeutungen dieses einfachen Verbi. Den Tisch mit Speisen besetzen, die nöthigen Speisen auf denselben setzen. Den Tisch mit Gästen besetzen, so viel Gäste daran setzen, als derselbe fassen kann. Der Tisch ist besetzt, es haben nicht mehr Gäste Platz. Der Platz, der Stuhl ist besetzt, es sitzt schon jemand darauf, oder er ist schon für jemanden bestellt. Ein Land mit Leuten, eine Stadt mit Einwohnern besetzen. Eine Stadt mit Truppen besetzen, oder nur schlechthin, eine Stadt, eine Festung, ein Land besetzen, Truppen, Besatzung darein legen, ingleichen in Besitz nehmen. Einen Teich mit Fischen, einen Garten mit Bäumen besetzen. Ein Amt besetzen, es jemanden anvertrauen. In welchem Lande sind die Ämter mit lauter würdigen Männern besetzt? Ein Kleid mit Tressen besetzen, oder schlechthin, ein Kleid besetzen, mit Tressen. Ein besetztes, bortirtes, Kleid. Daher[911] die Besetzung, die Handlung des Besetzens. S. auch Besatzung.

Anm. Besetzen, Nieders. besetten, Holländ. besetten, Angelsächs. besittan, Engl. to beset, Schwed. besaetta, lautet bey dem Notker besezzen, und wird von ihm auch für blockiren, einschließen, gebraucht, welche Bedeutung im Schwedischen und Niedersächsischen noch üblich ist. Über dieß bedeutete dieses Wort ehedem, wie noch jetzt in Niedersachsen, mit Arrest belegen, ingleichen schriftlich verfassen, aufsetzen, wie auch überführen, und endlich betriegen. In den gemeinen Mundarten hat man auch das Hauptwort, die Besetze, plur. die -n, eine Sache auszudrucken, mit welcher eine andere besetzet wird, z.B. die Besetzen an den Hemden. In der Schweiz bedeutet dieses Wort aber auch ein Gassenpflaster, so wie besetzen, daselbst für pflastern gebraucht wird; und daher kommt es auch, daß unsere Hochdeutschen Straßenpflasterer denjenigen Schlägel, womit sie das Pflaster gleich und fest stoßen, einen Besetzschlägel nennen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 911-912.
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