Besitzlehen, das

[914] Das Besitzlehen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z.B. im Öttingischen, ein lehnbares Bauergut, welches mit dem Besitze eines Hauses unzertrennlich verbunden ist; zum Unterschiede von dem Feldlehen, welches überall hin gezogen werden kann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 914.
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