Bèssern

[921] Bèssern, verb. reg. act. besser machen, in den meisten Bedeutungen des vorigen Bey- und Nebenwortes. 1) In Absicht auf den physischen und moralischen Zustand. Die Wege bessern. Ein Haus bessern. Ein Kleid, die Strümpfe bessern. Unser Wust von Erziehungsschriften bessert nichts. Sand bessert den thonigen Boden. In allen diesen Fällen sind im Hochdeutschen ausbessern und verbessern üblicher. 2) Besonders in Absicht auf die Gesundheit, als ein Reciprocum. Der Kranke bessert sich, oder es bessert sich mit dem Kranken, er nähert sich der Genesung. Er wird sich bald bessern, oder, es wird sich bald mit ihm bessern. 3) In Absicht auf die Fähigkeiten, gleichfalls als ein Reciprocum. Er hat sich gebessert, nehmlich im Schreiben, im Tanzen, im Reden, u.s.f. Ich spiele zwar noch schlecht, aber ich werde mich schon bessern. 4) In Absicht auf den bürgerlichen Wohlstand, auch als ein Reciprocum. Seine Umstände bessern sich. Hierher gehöret auch die so gewöhnliche R.A. in der thätigen Gattung: Was bin ich dadurch gebessert? was hilft, was nutzet mir das? Ich war dadurch um nichts gebessert, es half mir nichts. Was bist du damit gebessert? Schleg. Wofür die Oberdeutschen auch das Zeitwort batten haben; S. Besser, Anm. 2. 5) In Absicht auf den sittlichen Zustand, immer noch als ein Reciprocum. Sich bessern, frömmer, tugendhafter werden. Wenn wirst du dich doch einmahl bessern?

Anm. Bessern bedeutete ehedem auch ersetzen, einen Schaden bessern, welche Bedeutung das Nieders. beteren noch hat. Ingleichen strafen; an Leib und Gut bessern. Kepezziran gebraucht schon Kero von einem Kranken. Von der sittlichen Besserung gebraucht Notker sih pezzeron. Einen Acker bessern heißt in Schwaben so viel als denselben düngen. S. auch Büßen, welches seiner ältesten Bedeutung nach gleichfalls hierher gehöret.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 921.
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