Bestèllen

[930] Bestèllen, verb. reg. act. überhaupt, einer Person oder Sache die gehörige Stelle anweisen. So gebraucht man in Oberdeutschland dieses Wort noch für das einfache stellen; z.B. das Bild wurde auf die Brücke bestellt, gestellt, Bluntschli. Und so heißt es noch 2 Kön. 7, 17: Aber der König bestellte den Ritter unter das Thor; und Jos. 10, 18: Bestellt Männer davor, die ihrer hüthen. Allein im Hochdeutschen ist es nur in einigen figürlichen Bedeutungen üblich. 1) Einer Person die Stelle anweisen, wo sie etwas verrichten, oder wo sie sich einfinden soll, im gemeinen Leben. Ich habe ihn hierher bestellt, ihm aufgegeben, sich hier einzufinden. Ich weiß wohl, daß wir erst um vier Uhr her bestellt sind, Gell. Ingleichen einen zu etwas bestellen, ihm solches auftragen, auch nur im gemeinen Leben. Einen zu einem Amte bestellen, und metonymisch, ein Amt bestellen. Richter im Lande bestellen, 2 Chron. 19, 5. 2) Veranstalten, anordnen, gleichfalls nur im gemeinen Leben. Falsche Zeugen, einen falschen Ankläger bestellen. Ich habe ohne dein Wissen die Musik bestellt, Gell. Bestelle einen Hinterhalt hinter der Stadt, Jos. 8, 2. Besonders so fern solches vermittelst eines Befehles oder Vertrages geschiehet. Sich ein Paar Schuhe bey dem Schuster, ein Kleid bey dem Schneider bestellen. Viele bestellte Arbeit haben. 3) Ein Geschäft ausrichten, auch nur im gemeinen Leben. Einen Brief bestellen, an den gehörigen Ort abgeben. Ich habe etwas auf dem Markte zu bestellen gehabt. Haben sie etwas nach Berlin zu bestellen? 4) Zubereiten, in Ordnung bringen. In dieser Bedeutung sagt man im Hochdeutschen nur, den Acker, das Feld, den Garten bestellen, welcher Ausdruck zwar überhaupt die ganze Ackerarbeit, in engerer Bedeutung aber nur die nächste Zubereitung des Ackers[930] zum Säen, und in noch engerm Umfange, das Säen allein andeutet. Daher die Bestellzeit, die Zeit, wenn Felder und Gärten bestellet werden. In Oberdeutschland ist dieses Wort auch in andern Fällen üblich. So sagten die Greise, indeß daß Daphnis mit Milch und Brot den Tisch bestellt hatte, heißt es bey dem Geßner; und, bestellte dein Haus, denn du mußt sterben, in Luthers Übersetzung Es. 38, 1. Die Färber bestellen den Kessel oder die Küpe, wenn sie selbige mit Wasser anfüllen.

So auch die Bestellung, theils von der Handlung des Bestellens in allen obigen Bedeutungen, theils aber auch von Dingen, welche in der zweyten Bedeutung bestellet worden. Er hat viele Bestellungen bekommen, es sind viele Waaren, Arbeiten, bey ihm bestellet worden.

Anm. Das Schwedische bestaella hat die meisten Bedeutungen mit dem Deutschen gemein. In der zweyten Bedeutung, so fern es das Bestellen einer Arbeit ausdruckt, ist in Oberdeutschland anfremmen üblich, ein Wort, welches noch die alte eigenthümliche Bedeutung der Wörter fromm und frommen aufbehalten hat. S. Fromm.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 930-931.
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