Bètteln

[951] Bètteln, verb. reg. act. et neutr. welches das Frequentativum von Bitten ist, und als ein Neutrum das Hülfswort haben erfordert. 1) Oft und sehr bitten. Um ein Amt betteln. Es hilft kein Bitten noch Betteln. 2) In engerer Bedeutung, um eine Gabe zur Nothdurft bitten, Almosen bitten. Sich auf das Betteln legen. Betteln gehen, herum gehen und betteln. Sein Brot betteln. Vor den Thüren betteln. Er kann sich kaum des Bettelns erwehren. Auf den Brand betteln, wegen eines erlittenen Brandes betteln gehen. Bey ihm geht meine Kunst betteln, Less. bey ihm ist sie vergebens, bey ihm richte ich nichts aus. 3) Im Schach- und Damen-Spiele, Stein um Stein ohne weitern Vortheil nehmen.

Anm. Bey dem Ottfried lautet dieses Wort betolon, und bey dem Notker betelen. So fern es bloß anhaltend bitten bedeutet, gebraucht man dafür im Baiern auch fergeln, im Pommern gungeln, in Hamburg und Bremen truggeln, an andern Nieders. Orten gyren, geilen, jalpern, treufeln, u.s.f. Betteln in der zweyten Bedeutung heißt in Niedersachsen bedeln, prachern, in Baiern gnenken, garden (von Garde, Franz. Guarde, ein Soldat, S. Frischens Wörterb.) fechten u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 951.
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